- Bankbuchhaltung und Kassenbuch
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Rechnungsstellung und Rechnungskontrolle
- Spesenabrechnung / Reisekostenabrechnung
Bitte beachten Sie, dass wir das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nur lt.StBerg § 6, Nr.3 und 4, übernehmen können. Darüber hinaus gehende Hilfeleistungen in Steuersachen werden von einer Steuerberatungskanzlei - unserem Kooperationspartner- übernommen.
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